Kurz erklärt: Wenn Ihre Firma zahlungsunfähig oder überschuldet ist, sind Sie verpflichtet, binnen 3 Wochen Insolvenz anzumelden. Eine rechtzeitige Beratung eröffnet jedoch oft Wege zur Sanierung – ohne gerichtliches Verfahren.
Erste Schritte bei drohender Insolvenz
Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen nicht mehr bezahlen können oder das Konto gesperrt ist, zählt jeder Tag. Typische Warnzeichen:
- Sie zahlen Löhne oder Sozialabgaben verspätet
- Gläubiger drohen mit Zwangsvollstreckung
- Ihre Hausbank kündigt Kreditlinien
Wichtig: Schon ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beginnt die Insolvenzantragspflicht.
Was tun – Schritt für Schritt
1. Finanzlage analysieren
Lassen Sie eine kurzfristige Liquiditätsübersicht erstellen: Was ist offen, was kommt rein?
2. Insolvenzgründe prüfen lassen
Ein Anwalt kann feststellen, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt – oder ob es rettbare Alternativen gibt.
3. Rechtzeitig beraten lassen
Ein Gespräch mit einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt kann Ihnen helfen:
- Haftung zu vermeiden
- Spielräume zu erkennen
- Sanierungsoptionen zu nutzen
Sanierung statt Insolvenz?
In vielen Fällen lässt sich durch:
- Gläubigervergleiche
- Zahlungserleichterungen
- Sanierungsverfahren nach StaRUG
eine Insolvenz noch abwenden.
Häufige Fragen (FAQ)
Als Geschäftsführer haften Sie persönlich – z. B. für verspätete Zahlungen oder neue Verträge. Die Staatsanwaltschaft kann wegen Insolvenzverschleppung ermitteln.
Je nach Fall: 1 bis 3 Jahre. Mit guter Vorbereitung ist eine geordnete Abwicklung oder sogar eine Weiterführung des Unternehmens möglich.
Ja. Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Gläubigerkommunikation und entwickeln eine Strategie, um Verbindlichkeiten zu ordnen.
Ihre Ansprechpartner – persönlich, diskret, erfahren
Alexander Schoeppe, Rechtsanwalt
Insolvenzrecht & Unternehmenssanierung, Regensburg
„Ich helfe Unternehmern, Klarheit in der Krise zu gewinnen – mit rechtlicher Sicherheit und realistischen Lösungen.“
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