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Kurz erklärt: Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind verpflichtet, binnen 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anzumelden – andernfalls drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.

Wann muss ich als Geschäftsführer Insolvenz anmelden?

Die Insolvenz muss unverzüglich, spätestens aber nach 3 Wochen, beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, wenn einer dieser Gründe vorliegt:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Sie können laufende Rechnungen, Löhne oder Steuern nicht mehr begleichen.
  • Überschuldung (§ 19 InsO): Das Vermögen Ihres Unternehmens reicht dauerhaft nicht mehr aus, um alle Verbindlichkeiten zu decken.

Was passiert bei verspäteter Insolvenzanmeldung?

Haftung und Strafbarkeit:

  • Persönliche Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 64 GmbHG)
  • Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)

Gerichte prüfen rückwirkend, ab wann die Insolvenzreife vorlag. Eine verspätete Anmeldung kann zu Privatinsolvenz des Geschäftsführers führen

Geschäftsführer-Haftung vermeiden – so geht’s

Frühzeitig beraten lassen
Schon bei ersten Anzeichen (z. B. Liquiditätslücke, Lohnverzug, Mahnungen vom Finanzamt) sollten Sie rechtlichen Beistand suchen.

Insolvenzantrag korrekt vorbereiten
Wir erstellen für Sie eine rechtssichere Dokumentation mit:

  • Insolvenzantrag
  • Vermögensverzeichnis
  • Gläubigerliste

Schutzmaßnahmen ergreifen
Wir helfen Ihnen, Zahlungsverbote einzuhalten, Verbindlichkeiten richtig zu priorisieren und Risikozonen zu vermeiden.

Häufige Fragen von Geschäftsführern (FAQ)

Gilt die Antragspflicht auch für Einzelfirmen?

Nein – sie gilt nur für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG). Für Einzelunternehmen besteht keine gesetzliche Insolvenzantragspflicht.

Kann ich persönlich haftbar gemacht werden?

Ja, wenn Sie z. B. nach Insolvenzreife noch Gehälter oder Lieferanten zahlen. Auch Sozialversicherungsbeiträge sind besonders haftungsträchtig.

Kann ich mein Unternehmen trotz Insolvenz weiterführen?

In manchen Fällen ist eine übertragende Sanierung möglich – dafür ist eine frühzeitige Antragstellung entscheidend.


Persönliche Unterstützung in der Krise

Alexander Schoeppe, Rechtsanwalt
Spezialisiert auf Geschäftsführerberatung bei drohender Insolvenz

„Ich helfe Ihnen, rechtzeitig zu handeln – und Haftungsfallen sicher zu vermeiden.“

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