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Kurz erklärt: Unternehmen in der Krise sollten frühzeitig zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unterscheiden und neben außergerichtlichen Finanzierungsmöglichkeiten wie Sanierungskrediten oder Factoring auch gesetzliche Sanierungsverfahren wie Restrukturierungsverfahren nach StaRUG oder Insolvenzplan nutzen. Besonders für familiengeführte Unternehmen ist eine strukturierte und rechtlich abgesicherte Vorgehensweise sowie frühzeitige Beratung entscheidend, um Risiken zu minimieren und Sanierungschancen zu nutzen.

Krise früh erkennen: Drohende Zahlungsunfähigkeit vs. Überschuldung

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bedroht sind. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist absehbar, dass die Liquidität in naher Zukunft nicht ausreicht. Überschuldung wiederum bedeutet, dass das Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche bestehenden Verbindlichkeiten zu decken – sofern keine positive Fortführungsprognose besteht. Diese Differenzierung ist wichtig, da sie über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten entscheidet.

Außergerichtliche Finanzierungsmöglichkeiten

In der frühen Krisenphase lassen sich oft noch außergerichtliche Maßnahmen nutzen. Dazu gehören unter anderem Sanierungskredite durch Banken, Gesellschafterdarlehen, Stundungsvereinbarungen mit Gläubigern, Factoring-Modelle oder Sale-and-Lease-Back-Transaktionen. Diese Maßnahmen helfen, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken und Zeit für operative Restrukturierungen zu gewinnen. Allerdings ist es entscheidend, dass diese Schritte rechtlich abgesichert werden, um Haftungsrisiken und spätere Rückabwicklungen zu vermeiden.

Sanierungsverfahren: Gesetzliche Wege innerhalb und außerhalb der Insolvenz

Neben den klassischen Insolvenzverfahren gibt es heute moderne rechtliche Sanierungsinstrumente. Das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG ermöglicht Unternehmen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Restrukturierungsplan mit Gläubigern zu erarbeiten – ohne einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Im Fall einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit stehen Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und der Insolvenzplan zur Verfügung. Diese Verfahren erlauben es, Schulden zu regulieren, neue Finanzierungsmittel einzuwerben und das Unternehmen strukturell neu aufzustellen.

Besonderheiten bei KMU, größeren Mittelständlern und Familienunternehmen

Inhaber- oder familiengeführte Unternehmen sind oft besonders stark mit ihrem Betrieb verbunden – auch finanziell. Deshalb fällt es diesen Unternehmen schwerer, sich externe Hilfe zu holen oder notwendige Veränderungen einzuleiten. Gleichzeitig bestehen große Chancen: Persönliche Netzwerke und gewachsene Beziehungen zu Kunden und Lieferanten ermöglichen häufig kreative und flexible Lösungen. Voraussetzung ist jedoch eine diskrete, strukturierte und juristisch einwandfreie Vorgehensweise, um keine weiteren Risiken einzugehen.

Fazit: Frühzeitige Beratung und rechtliche Begleitung sind entscheidend

Die beste Finanzierung nützt nichts, wenn die zugrunde liegenden Probleme nicht angegangen werden. Deshalb ist jede Form der Krisenfinanzierung immer mit einer operativen und strategischen Sanierung zu verbinden. Entscheidend ist zudem, frühzeitig professionelle Hilfe einzuholen – insbesondere durch spezialisierte Rechtsanwälte im Bereich Insolvenzrecht. Denn nur mit einer rechtlich sauberen Struktur lässt sich verhindern, dass Maßnahmen später anfechtbar oder haftungsbegründend sind. Unternehmer, die rechtzeitig handeln, bewahren sich die Kontrolle über die Sanierung und schützen ihr Unternehmen – nicht selten auch ihre persönliche Existenz.

FAQ: Was Mandanten häufig fragen

Woran erkenne ich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung meines Unternehmens?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass absehbar ist, dass die Liquidität bald nicht mehr ausreicht. Überschuldung besteht, wenn das Vermögen nicht genügt, um alle bestehenden Verbindlichkeiten zu decken und keine positive Fortführungsprognose besteht.

Welche außergerichtlichen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es in der Frühphase einer Krise?

Dazu zählen Sanierungskredite von Banken, Gesellschafterdarlehen, Stundungsvereinbarungen mit Gläubigern, Factoring oder Sale-and-Lease-Back-Transaktionen. Diese verschaffen kurzfristig Liquidität und Zeit für Restrukturierungen.

Welche rechtlichen Sanierungsinstrumente stehen Unternehmen zur Verfügung?

Neben klassischen Insolvenzverfahren gibt es moderne Instrumente wie das Restrukturierungsverfahren nach StaRUG, das Schutzschirmverfahren, die Eigenverwaltung und den Insolvenzplan. Sie ermöglichen es, Schulden zu regulieren und das Unternehmen neu aufzustellen.

Was ist das StaRUG und wann kommt es zum Einsatz?

Das StaRUG ist ein Restrukturierungsverfahren, das Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit erlaubt, einen Restrukturierungsplan mit Gläubigern zu erarbeiten, ohne einen Insolvenzantrag stellen zu müssen.

Welche Besonderheiten gelten für Familienunternehmen und KMU in der Krise?

Inhaber- oder familiengeführte Unternehmen sind oft persönlich und finanziell stark mit dem Betrieb verbunden. Das kann externe Hilfe erschweren, bietet aber auch Chancen durch enge Netzwerke und flexible Lösungen. Voraussetzung ist jedoch ein diskretes, strukturiertes und juristisch abgesichertes Vorgehen.

Warum ist die frühzeitige Einbindung von Rechtsanwälten wichtig?

Nur durch rechtliche Beratung sind Maßnahmen auch vor Anfechtungen und Haftungsrisiken geschützt. Rechtzeitiges Handeln bewahrt die Kontrolle und schützt das Unternehmen sowie häufig auch die persönliche Existenz der Verantwortlichen.


Wir sprechen mit Ihnen, bevor es andere tun

Alexander Schoeppe, Rechtsanwalt
Insolvenzrecht & Unternehmenssanierung, Regensburg 

„Ich weiß, wie existenziell sich diese Situationen anfühlen. Aber ich verspreche: Es gibt immer mehr als eine Option.“

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