Kurz erklärt: Der Insolvenzantrag ist mehr als ein Formular – er ist der Schlüssel zu einem geordneten Verfahren und einer möglichen Sanierung. Unternehmer in Regensburg, Niederbayern und der Oberpfalz sollten frühzeitig juristischen Rat einholen. Er schützt den Unternehmer und den Geschäftsführer vor noch umkalkulierbaren Folgen.
1. Wer muss den Insolvenzantrag stellen?
Für juristische Personen wie GmbH oder AG ist der Geschäftsführer bzw. Vorstand verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Wochen – einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Unterlässt er dies, drohen zivil- und strafrechtliche Haftung.
2. Aufbau des Antragsformulars
Die amtlichen Formulare (z. B. NRW-Muster für juristische Personen) sind bundesweit ähnlich aufgebaut. Sie dienen nicht nur der Information des Gerichts, sondern auch der Vorbereitung auf die Verfahrensabwicklung.
a) Angaben zur Schuldnerin / zum Schuldner
Rechtsform, Registerdaten und vertretungsberechtigte Personen sichern, dass das Verfahren gegen den richtigen Rechtsträger eröffnet wird.
b) Insolvenzgrund
Das Gericht muss wissen, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt – dies beeinflusst den weiteren Ablauf.
c) Vermögensübersicht
Bankkonten, Vorräte, Maschinen und Immobilien zeigen, ob genügend Masse für ein Verfahren vorhanden ist. Sofern hier falsche oder nicht vollständige Angaben gemacht werden, rückt dies den Verdacht des Bankrott nahe, was unbedingt verhindert werden muss.
d) Gläubigerverzeichnis
Enthält alle bekannten Gläubiger mit Adresse und Forderung – ohne dies kann das Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Ein vollständiges Verzeichnis ist dabei in vielerlei Hinsicht essentiell.
e) Arbeitnehmer und Sozialversicherungsträger
Diese Daten sind wichtig für Insolvenzgeld und Absicherung von Arbeitnehmerrechten. Insbesondere wenn das Unternehmen noch läuft sind diese Daten in jedem Fall mitzuteilen, dass das Unternehmen auch in einem etwaigen vorläufigen Insolvenzverfahren weiter geführt werden kann.
f) Anträge auf Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren
Eröffnet Sanierungsoptionen, muss jedoch gut begründet sein. Dies sind Anträge, die nur im Vorfeld einer Zahlungsunfähigkeit möglich sind. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist dies nicht mehr möglich.
3. Häufige Fehler beim Insolvenzantrag
Zu späte Antragstellung
Unvollständige Gläubigerlisten
Falscher Insolvenzgrund
Fehlende Unterlagen
4. Rechtlicher Rat lohnt sich
Ein spezialisierter Rechtsanwalt in Regensburg kann den richtigen Insolvenzgrund ermitteln, das Formular rechtssicher ausfüllen, Unterlagen strukturieren und Sanierungsoptionen prüfen.
FAQ: Was Mandanten häufig fragen
In jedem Fall bei Zahlungsunfähigkeit. Ein Geschäftsführer erkennt die Zahlungsunfähigkeit typischerweise an:
Liquiditätslücke
Wenn die vorhandenen liquiden Mittel (inkl. kurzfristiger Kreditlinien) weniger als 90 % der fälligen Gesamtverbindlichkeiten decken.
Beispiel: Fällige Zahlungen in Höhe von 100.000 €, verfügbare Mittel 85.000 € → Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlich.
Dauer der Lücke
Eine Liquiditätslücke, die länger als drei Wochen bestehen bleibt oder sich absehbar nicht schließen lässt, ist ein starkes Indiz.
Ja, aber Fehler bergen hohes Haftungsrisiko.
Das Gericht prüft die Unterlagen und entscheidet über die Verfahrenseröffnung. Dabei wird geprüft ob die Masse ausreicht um ein Verfahren durchzuführen und ein Insolvenzgrund vorliegt. Hierzu wird oft ein Gutachter eingesetzt, der später in der Regel auch vorläufiger Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalter wird.
Die Kosten sind abhängig vom Umfang des Verfahrens und der vorhandenen Vermögenswerten.
Wir sprechen mit Ihnen, bevor es andere tun
Alexander Schoeppe, Rechtsanwalt
Insolvenzrecht & Unternehmenssanierung, Regensburg
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