Kurz erklärt: Ein Gläubigervergleich ermöglicht es Ihnen, Schulden außergerichtlich zu regulieren – ohne Insolvenzverfahren. Voraussetzung: strukturierte Verhandlung, realistische Quote und professionelle Begleitung.
Was ist ein Gläubigervergleich?
Ein Vergleich ist möglich, wenn:
- Noch keine Insolvenz beantragt wurde
- Gläubiger realistisch einschätzen, dass sie im Insolvenzfall weniger bekommen würden
- Ein seriöser Vorschlag mit Zahlungsplan oder Einmalzahlung vorliegt
Wie funktioniert ein Gläubigervergleich?
- Vermögens- und Forderungsanalyse
Was können Sie zahlen? Welche Gläubiger sind relevant? - Vergleichsangebot erstellen
z. B. 25–40 % der Forderung – zahlbar als Einmalbetrag oder Ratenplan - Verhandlungen führen
Wir treten auf Wunsch direkt mit Ihren Gläubigern in Kontakt – schriftlich oder persönlich - Vergleichserklärungen einholen
Ziel: schriftliche Zustimmung aller relevanten Gläubiger zur Schuldenbereinigung - Vollzug & Entlastung
Nach Annahme: Vergleichssumme zahlen – Schulden sind damit erledigt
Vorteile des Gläubigervergleichs
- Keine öffentliche Insolvenz
- Schneller erledigt als ein Insolvenzverfahren
- Geringere Kosten
- Image- und Bonitätsvorteil
- Weiterarbeit als Selbstständiger möglich
Häufige Fragen zum Vergleich
Nein – aber ohne Mehrheit (oder Schlüsselgläubiger) wird der Vergleich unwirksam. Wir prüfen genau, welche Zustimmungen notwendig sind.
Dann prüfen wir Alternativen: gerichtlicher Vergleich (§ 305 InsO), Insolvenzplan oder StaRUG-Verfahren.
Ja – auf Wunsch treten wir als Ihre Vertreter auf. Sie müssen selbst nicht direkt verhandeln.
Nutzen Sie Ihre Chance – ohne Gericht und Insolvenzakte
Alexander Schoeppe, Rechtsanwalt
Insolvenzrecht & Unternehmenssanierung, Regensburg
„In vielen Fällen lässt sich ein wirtschaftlicher Neuanfang auch ohne Insolvenz erreichen – mit Verhandlungsgeschick und einer klaren Strategie.“
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