Skip to main content

„Die Versicherung übernimmt das schon.“ – Sie übernimmt verteidigbare Entscheidungen. Nicht Ignoranz.

Was eine D&O wirklich ist

Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Organe: Sie prüft erhobene Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und stellt bei berechtigten frei – auch bei Ansprüchen der eigenen Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer, dem in der Praxis häufigsten Fall. Richtig eingesetzt ist sie ein wichtiger Baustein der persönlichen Absicherung. Aber sie ist ein Vertrag mit Bedingungen, kein Freibrief.

Die Grenzen, die im Ernstfall entscheiden

Erstens die Ausschlüsse: Vorsätzliche Schadensverursachung und wissentliche Pflichtverletzung sind nicht versichert. Wer sehenden Auges Pflichten verletzt – etwa Sozialversicherungsbeiträge bewusst zurückhält –, steht ohne Deckung da.

Zweitens die Mechanik: D&O-Policen arbeiten nach dem Anspruchserhebungsprinzip. Versichert ist, was während der Vertragslaufzeit geltend gemacht und ordnungsgemäß gemeldet wird. Verspätete Meldungen, verletzte Obliegenheiten und ausgeschöpfte Deckungssummen sind in Insolvenzfällen die häufigsten Gründe, warum am Ende weniger gezahlt wird als erhofft.

Drittens der Prüfpunkt Insolvenz: Ob und wie Erstattungsansprüche wegen verbotener Zahlungen nach Insolvenzreife gedeckt sind, hängt vom konkreten Bedingungswerk ab. Die Rechtsprechung hat die Deckung solcher Ansprüche grundsätzlich anerkannt, moderne Policen regeln sie ausdrücklich – ältere Verträge tun das nicht immer. Genau dieser Anspruch ist im Ernstfall aber oft der größte Posten.

Und der wichtigste Punkt: Die D&O zahlt für Entscheidungen, die sich verteidigen lassen – informiert getroffen, dokumentiert, im Unternehmensinteresse. Sie versichert unternehmerisches Risiko, nicht unterlassene Sorgfalt. Die Dokumentation Ihrer Entscheidungen ist damit zugleich Ihre wichtigste versicherungsrechtliche Obliegenheit gegenüber sich selbst.

Die bessere Entscheidung

Lesen Sie Ihre Police auf drei Fragen: Sind Zahlungsverbotsansprüche ausdrücklich gedeckt? Welche Meldefristen und Obliegenheiten gelten? Reicht die Deckungssumme für den realistischen Ernstfall? Und melden Sie im Zweifel früh – eine vorsorgliche Meldung kostet nichts, eine verspätete kostet die Deckung.