„Löhne und Miete muss ich doch zahlen dürfen.“ – Verständlich gedacht. Rechtlich gefährlich.
Das Zahlungsverbot, das kaum jemand kennt
Ab dem Eintritt der Insolvenzreife gilt ein Grundsatz, der vielen Geschäftsführern erst im Prozess begegnet: Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen sind grundsätzlich verboten (§ 15b InsO). Wer dennoch zahlt, muss die Beträge der Gesellschaft persönlich erstatten – Überweisung für Überweisung. In der Praxis summieren sich diese Positionen schnell auf sechs- und siebenstellige Beträge, denn ein Insolvenzverwalter rechnet Kontoauszüge nach, nicht Absichten.
Der Gedanke dahinter: Ab der Insolvenzreife gehört das verbliebene Vermögen wirtschaftlich der Gläubigergesamtheit. Jede Zahlung an einen Einzelnen schmälert die Masse für alle anderen.
Die Ausnahmen sind eng – und befristet
Privilegiert sind nur Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind. Solange die Antragsfrist des § 15a InsO läuft und der Geschäftsführer sie tatsächlich für Sanierung oder Antragsvorbereitung nutzt, gehören dazu Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang – etwa zur Aufrechterhaltung des Betriebs. Ist die Frist verstrichen, ohne dass ein Antrag gestellt wurde, ist praktisch keine Zahlung mehr privilegiert.
Deshalb ist der Satz von Löhnen und Miete so tückisch: Er beschreibt eine unternehmerische Selbstverständlichkeit, die ab einem bestimmten Kalendertag zur persönlichen Haftung wird. Ab dem Zweifel an der Insolvenzreife hat jede Überweisung zwei Empfänger – den Gläubiger und, im Rückforderungsfall, Ihr Privatvermögen.
Die bessere Entscheidung
Ab dem ersten begründeten Zweifel an der Insolvenzreife: Zahlungen nicht nach Dringlichkeitsgefühl, sondern nach Rechtslage priorisieren, jede Entscheidung dokumentieren – und die Antragsfrist für ihre gesetzlichen Zwecke nutzen, nicht zum Weiterwirtschaften.Führen Sie eine rollierende Liquiditätsplanung über mindestens dreizehn Wochen. Bei ersten Anzeichen einer Lücke: Stichtagsprüfung durchführen und schriftlich dokumentieren – sie ist der Beweis, dass Sie Ihre Pflichten ernst genommen haben, und die Grundlage jeder Sanierung.

