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„Zahlen sind Sache des Steuerberaters.“ – Ein Satz, der vor Gericht noch nie geholfen hat.

Delegieren kann man Arbeit – nicht Verantwortung

Kein Geschäftsführer kann alles selbst tun. Das Gesetz erlaubt Arbeitsteilung – aber es kennt einen Kernbereich, der beim Organ bleibt: die Pflicht, sich fortlaufend über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu vergewissern. Diese Selbstinformationspflicht folgt aus der Sorgfaltspflicht des § 43 GmbHG und verschärft sich in der Krise: Bei ersten Anzeichen muss sich der Geschäftsführer einen belastbaren Überblick über Vermögen und Liquidität verschaffen – oder verschaffen lassen und prüfen.

Auch eine Ressortverteilung unter mehreren Geschäftsführern entlastet nur begrenzt. Sie muss klar, schriftlich und von allen mitgetragen sein – und selbst dann bleibt jeder verpflichtet, die Kollegen zu überwachen und bei Anzeichen von Fehlentwicklungen einzugreifen. Für die zentralen Pflichten – Steuern, Sozialversicherung, Insolvenzantragspflicht – gibt es keine vollständige Enthaftung durch Zuständigkeitsverteilung.

Was der Steuerberater leistet – und was nicht

Der Steuerberater erstellt Buchhaltung, Abschlüsse und Erklärungen. Er führt nicht das Unternehmen. Wer eine monatliche Auswertung ungelesen abheftet, hat sie im rechtlichen Sinne nicht zur Kenntnis genommen. Und auch die steuerlichen Pflichten des § 69 AO treffen den Geschäftsführer selbst: Überträgt er ihre Erfüllung, muss er sorgfältig auswählen und laufend überwachen. Die Delegation verschiebt die Arbeit – die Verantwortung bleibt, wo sie war.

Die unbequeme Konsequenz: „Ich wusste das nicht“ ist keine Verteidigung, wenn man es hätte wissen müssen. Die Rechtsprechung misst den Geschäftsführer nicht an seinem Kenntnisstand, sondern an dem Kenntnisstand, den seine Pflichten verlangen.

Die bessere Entscheidung

Lesen Sie Ihre monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung selbst – und stellen Sie eine einzige Frage zur Routine: „Was sagt mir diese Zahl über die nächsten dreizehn Wochen?“ Legen Sie Ressorts schriftlich fest, definieren Sie Berichtspflichten, und dokumentieren Sie, dass Sie beides leben.